Die Unkenntnis des Gesetzes ist schädlich - dieses bekannte lateinische Sprichwort kann auch eine Warnung für diejenigen sein, die Urlaubs- oder Winterferien im Ausland machen.

Reisen innerhalb der Europäischen Union ist sehr einfach - es genügt, die Mittel, den Plan zu haben und die Regeln des Landes zu kennen, in das wir reisen.

Winterreifenpflicht in Europa

 

Die Vernachlässigung der Pflicht, Winterreifen zu benutzen oder anderes Zubehör für eine sichere Winterfahrt zu besitzen, kann sehr kostspielig sein, nicht zuletzt wegen der Höhe der Geldbußen in einigen Mitgliedstaaten. Verharmlost man die Risiken einer Winterfahrt, so bringt man sich selbst und seine Familie in Gefahr.

Prüfen Sie, was Sie wissen sollten, bevor Sie sich auf eine Autoreise quer durch Europa begeben!

Winterreifenpflicht in Europa - Landkarte

Winterreifenpflicht in Europa - Landkarte

 

WINTERREIFENPFLICHT

Norwegen

Die Wintersaison fängt offiziell am 1. November an und dauert bis zum ersten Montag nach den Ostern. Ausnahme bilden die Gebiete Nordland, Troms und Finnmark (15. Oktober - 1. Mai).

Winterreifen

  • Laut den Vorschriften muss das Auto an die Straßenbedingungen angepasst, für dessen gute Haftung gesorgt werden.

  • Autos, die schwerer sind als 3,5 t, sind verpflichtet, über entsprechende Reifen und Ketten zu verfügen. Seit 2015 gilt diese Anforderung auch für Hebeachsen. Die entsprechende Bereifung muss mit M+S „mud and snow” („Matsch und Schnee“), 3PMSF (3 Bergspitzen und ein Schneeflocken) gekennzeichnet sein.

Laufflächentiefe

  • Nicht weniger als 3 mm,

  • Bei Autos über 3,5 t – mindestens 5 mm

Reifen mit Spikes

  • Können eingesetzt werden, wenn dies durch die Bedingungen erfordert wird.

  • Bei Autos von unter 3,5 t werden sie an allen Rädern montiert, bei schwereren Autos ist es Pflicht, sie an derselben Achse zu montieren; wurden sie symmetrisch in einer Längsachse montiert, dann braucht bei Doppelrädern nur eines, das Spikes aufweist.

  • Regionen: Oslo und Trondheim nur, wenn die Tagesmaut von 30 NOK/15 PLN entrichtet worden ist.

Ketten

  • Können innerhalb und außerhalb der Wintersaison eingesetzt werden, wenn die Bedingungen dies erfordern.

  • Fahrer, die sich auf den Straßen von Norwegen bewegen, sollen Ketten für den Fall einer abrupten Änderung der Wetterverhältnisse immer bei sich führen, Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t sind verpflichtet, Schneeketten unabhängig von den Straßenverhältnissen mitzuführen.

 

Schweden

Die Saison beginnt am 1. Dezember und dauert bis zum 31. März. Die nachstehend aufgeführten Regelungen gelten auch für im Ausland zugelassene Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die sich in diesem Zeitraum in Schweden bewegen.

Winterreifen

  • Winterreifen oder Allzweck-/Sommerreifen mit der Kennzeichnung M+S oder 3PMSF sind vorgeschrieben.

  • Die Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, auch für Anhängerräder.

Laufflächentiefe

  • Nicht weniger als 3 mm, 

  • Mindestens 5 mm - für Fahrzeuge über 3,5 t.

Reifen mit Spikes

  • Erlaubt vom 1. Oktober bis 15. April oder bei winterlichen Bedingungen.  

  • Wenn sie auf Autoreifen montiert wurden, muss der an das Auto angehängte Anhänger gleichermaßen ausgestattet sein.  

  • Das Fahrzeug darf nicht gleichzeitig Reifen mit und ohne Spikes haben.

Ketten


  • In Schweden sind die Fahrer verpflichtet, Reifenketten mitzuführen, damit sie bei veränderten Straßenverhältnissen schnell auf die Räder des Fahrzeugs montiert werden können.

 

Finnland

Es besteht Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar, sie kann aber bei Bedarf auch bis zum 20. April verlängert werden

Winterreifen

  • Die Winterreifenpflicht gilt auch für Touristen, die das Land mit einem Auto bereisen.

  • Außerhalb der Saison ist der Einsatz von Winterreifen zulässig, wenn die Straßenbedingungen dies erfordern.

  • Lkw bis 3,5 t sind von der Winterreifenpflicht nicht betroffen.

Laufflächentiefe

  • Bei Autos von unter 3,5 t soll sie 3 mm betragen, bei Fahrzeugen von über 3500 kg – mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Vom 1. November bis zum 1. Montag nach Ostern zulässig.

  • Die Fahrt auf Reifen mit Spikes ist gesetzlich zulässig, wenn sie an allen vier Rädern des Fahrzeugs montiert sind.

  • Es ist zulässig, diese Reifen auch außerhalb der Wintersaison zu benutzen, wenn sich die Wetterverhältnisse nicht verbessert haben.

Ketten

  • In Finnland muss jedes Auto mit Schneeketten ausgestattet sein.

  • Die Ketten dürfen nur auf Straßen mit einer Schnee- oder Eisdecke benutzt werden.

 

Estland

Vom 1. Dezember bis zum 1. März muss jedes Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein (falls dies durch die Wetterverhältnisse erzwungen wird, kann diese Periode verlängert werden und Oktober und April umfassen).

Winterreifen

  • Diese Pflicht gilt auch für Touristen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 3 mm.

Reifen mit Spikes

  • In der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April nur bei Autos unter 3,5 t zulässig.

Ketten

  • Nur auf verschneiten oder vereisten Straßen.

 

Profieldiepte 4 mm voor een winterband

Lettland

Offiziell gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März, für alle Fahrzeuge unter 3,5 t, auch bei Anhängern.

Winterreifen

  • Die Pflicht erstreckt sich gleichermaßen auf Staatsbürger und auf Touristen.

Laufflächentiefe

  • Die in den lettischen Gesetzen vorgesehene Mindesttiefe für die Lauffläche von Winterreifen beträgt 4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Der Einsatz von Reifen mit Spikes ist vom 1. Oktober bis zum 30. April bei Fahrzeugen zulässig, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet.

Ketten

  • Nur auf verschneiten oder vereisten Straßen.

 

Litauen

In Litauen gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 1. April. Diese Pflicht erstreckt sich auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 t.

Winterreifen

  • Die Winterreifenpflicht betrifft auch die Touristen, bei Verstoß droht eine Geldbuße von 50 PLN.

Laufflächentiefe

  • Die zulässige Mindesttiefe der Lauffläche beträgt 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Können vom 1. November bis zum 1. April verwendet werden.

  • Fahrzeuge mit Reifen auf Spikes müssen eine entsprechende Kennzeichnung an der Heckseite haben (gleichseitiges Dreieck mit einem roten Rand und dem Symbol des Reifens mit Spikes in der Mitte).

  • Die Länge der Dreieckseite soll zwischen 2 und 3 mm betragen.

Ketten

  • Nur auf verschneiten oder vereisten Straßen.

 

Deutschland

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht je nach Wetterlage und Situation auf den Straßen. Es gibt keine konkreten Daten, die den Einsatz von Wintermodellen regeln, aber das Fahren mit dem falschen Reifen wird mit einer Strafe von 60 Euro belegt.

Behindert man andere Fahrzeuge im Verkehr, so bekommt man eine Geldstrafe von 80 EUR. Trägt man zur Entstehung einer Gefahr auf der Straße bei, so kann man mit einer Buße von 80 EUR bestraft werden.

Ein Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, wird mit der Strafe von 120 EUR belastet; neben den finanziellen Folgen wird für jeden der oben genannten Verstöße ein Strafpunkt angerechnet (nach Flensburg-Punktesystem).

Zusätzlich zu den Ketten ist der Fahrer verpflichtet, eine Schaufel, eine Spitzhake und ein Abschleppseil mitzuführen.

Winterreifen

  • Wenn dies aufgrund der Wetterverhältnisse erforderlich ist, sind Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 t verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen, gegebenenfalls sind M+S-Modelle auf allen Rädern zulässig.

  • Bei Winterverhältnissen sind Fahrer von Autos über 3,5 t verpflichtet, M+S-Reifen auf die Räder an den Antriebsachsen aufzuziehen.

Laufflächentiefe

  • Die zulässige Tiefe der Lauffläche bei Winterreifen liegt bei 1,6 mm, doch die Fachleute empfehlen eine Tiefe von 4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Reifen mit Spikes sind untersagt, ausgenommen sind die Straßen im „Kleinen Deutschen Eck“.

Ketten

 
  • Bei Bedarf kann man Ketten anbringen, aber nur gemäß den Verkehrszeichen. Die maximale Geschwindigkeit bei aufgezogenen Reifenketten liegt bei 50 km/h.

 

Tschechien

In Tschechien gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März.

In der Zeit vom 1. November bis zum 30. April müssen alle Autos über 3,5 t, die sich auf speziell mit „Zimni vybava“ gekennzeichneten Straßen bewegen, mit Winterreifen auf allen Rädern an den Antriebsachsen ausgestattet sein. In diesem Zeitraum gilt auch für alle Fahrzeuge über 3,5 t, auf Straßen, bei denen der Einsatz von Auftausalz verboten ist, die Winterreifen- und Kettenpflicht.

Winterreifen

  • In Tschechien sind die Fahrer verpflichtet, für den Fall der ungünstigen Wetterverhältnisse Winterreifen mitzufügen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 4 mm,

  • Bei Autos über 3,5 t – mindestens 6 mm

Reifen mit Spikes

  • In Tschechien sind Reifen mit Spikes untersagt.

Ketten

  • Sind auf Straßen mit spezieller Kennzeichnung Pflicht, sie sollten an mindestens zwei Antriebsrädern mit 3 oder mehr Achsen montiert werden. Für Fahrzeuge mit Ketten gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Österreich

In der Saison vom 1. November bis zum 15. April sind Winterreifen Plicht. Österreich ist eins dieser Länder, in denen der Fahrer für die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht einen wirklich hohen Strafzettel kriegen kann.

Winterreifen

  • Fahrzeuge von unter 3,5 t müssen Winterreifen auf allen Rädern tragen, während schwerere Fahrzeuge – an mindestens einer Antriebsachse.

  • Bei einer Vernachlässigung drohen Fahrverbot und hohe Geldstrafen (von 35 bis sogar 5.000 EUR).

Laufflächentiefe

Reifen mit Spikes

  • Sind zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai ausschließlich bei Fahrzeugen von unter 3,5 t zulässig (nur wenn sie an allen Rädern angebracht sind).

  • Sie sind von Juni bis September untersagt. In den restlichen Monaten können sie eingesetzt werden, wenn die jeweilige Regierung kein Verbot erlässt.

  • Ein Anhänger, der von einem Fahrzeug mit umlaufenden Reifen gezogen wird, muss mit Reifen desselben Typs ausgerüstet sein.

  • Autos mit Reifen dieser Art müssen einen entsprechenden Aufkleber an der Heckseite aufweisen.

Ketten

  • Mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs ist jeder Fahrer in der Zeit vom 1. November bis zum 15. April verpflichtet, Ketten in einer Anzahl mitzuführen, die für mindestens zwei Antriebsachse ausreichend ist.

  • Sie sind nur bei verschneiten oder vereisten Straßen zwischen dem 1. November und dem 15. April zulässig.

  • Die maximale Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug mit Schneeketten fahren darf, liegt bei 50 km/h.

  • Sie müssen die ONORM- und CE-Norm erfüllen.

  • Beim Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ müssen die Ketten obligatorisch aufgezogen werden.

 

Slowenien

Nach dem slowenischen Gesetz müssen Fahrzeuge Winterreifen aufziehen oder Schneeketten mitführen. Lkw müssen Winterreifen auf Rädern an mindestens einer Antriebsachse aufweisen. Die Verordnung gilt auch für Autos mit ausländischen Kennzeichen, aber nur im Winter (z. B. bei Schnee, Glatteis usw.). Es wird empfohlen, dass man in der Wintersaison eine Decke und eine Schaufel mitführt.

Winterreifen

  • Das Fehlen der richtigen Reifen und Ketten wird mit einer Geldstrafe von 125 Euro bzw. 417 Euro bestraft, wenn dies zu einer Verzögerung im Verkehr führt.

  • Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.

Laufflächentiefe

  • Die Mindesttiefe der Lauffläche beträgt 3 mm.

Reifen mit Spikes

  • Reifen mit Spikes sind bei allen Fahrzeugen und auf allen Straßen untersagt.

Ketten

  • Sie sollten in jedem Kofferraum mitgeführt werden.

  • Fährt ein Auto auf Sommerreifen und ohne Ketten, so kann es sein, dass es nach Slowenien nicht eingelassen wird.

  • Allrad-Fahrzeuge, die den Allradantrieb ständig eingeschaltet haben, müssen Ketten an Rädern an mindestens einer Achse tragen.

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.

 

Kroatien

Auf den Hauptstraßen gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April, unabhängig von den Wetterverhältnissen.

Winterreifen

  • Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen sind verpflichtet, Winter- oder Sommerreifen mit zusätzlichen Schneeketten zu verwenden.

  • Omnibusse und Lkw sind verpflichtet, Winterreifen zu montieren oder Ketten bei den Antriebsachsen zu verwenden.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Im gesamten Land untersagt.

Ketten

  • Nach dem kroatischen Gesetz müssen Ketten mitgeführt werden.

  • Bei mindestens 5 cm Schnee auf der Straße oder bei Eis muss das Auto Ketten mindestens an der Antriebsachse tragen.

  • Die Polizei ist berechtigt, das Aufziehen von Schneeketten anzuordnen.

  • Die Schneeschaufel ist bei allen Firmenfahrzeugen Pflicht.

 

Rumänien

Die Winterreifenpflicht gilt in Rumänien bei verschneiten oder vereisten Straßen zwischen dem 1. November und dem 31. März sowie für alle Fahrzeuge über 3,5 t. Leichtere Wagen müssen mit Schneeketten ausgestattet sein, die aufzuziehen sind, sobald dies durch spezielle Zeichen signalisiert wird.

Winterreifen

  • Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 31. März (wenn Winterverhältnisse vorherrschen)

Laufflächentiefe

  • Soll mindestens 2 mm betragen.

Reifen mit Spikes

  • Im gesamten Gebiet des Landes untersagt.

Ketten

  • Nur auf gekennzeichneten Straßenstrecken und bei Autos bis 3,5 t Pflicht.

  • Die Polizei ist berechtigt, den Verkehr von Fahrzeugen über 12 t zu stoppen, wenn sie feststellt, dass die Straßenverhältnisse dies erforderlich machen.

 

Slowakei

Die Wintersaison gilt in der Slowakei vom 15. November bis zum 31. März, die Winterreifen sind Autos in dieser Zeit Pflicht. Lieferwagen bis 3,5 t müssen Winterreifen an allen Achsen haben (über 3,5 t – an den Rädern mindestens einer Achse).

Winterreifen

  • Fahrzeuge, die Personen und Waren befördern, müssen Winterreifen auf Rädern von mindestens einer Antriebsachse haben.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 3 mm.

Reifen mit Spikes

  • Verboten.

Ketten

  • Ketten müssen mitgeführt und gemäß den Verkehrszeichen und den Straßenverhältnissen angewendet werden.

 

Winterreifen garantieren Sicherheit unter Winterbedingungen

Winterreifen garantieren Sicherheit unter Winterbedingungen.

 

Bosnien und Herzegowina

Die Fahrzeuge müssen zwischen dem 15. November und dem 15. April mit Winterreifen ausgerüstet sein, während dieser Zeit müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einer Schneeschaufel ausgestattet sein.

Winterreifen

  • Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennzeichnung sind Pflicht.

  • Alternativ können Ketten an Sommerreifen angebracht werden, doch nur an der Antriebsachse.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Verboten.

Ketten

  • Ketten müssen mitgeführt werden. In jedem Fahrzeug muss sich mindestens eine Kette für jedes Rad einer Antriebsachse befinden.

 

Serbien

In Serbien gilt vom 1. November bis zum 1. April bei allen 4 Rädern Winterreifenpflicht; im Gebirge sind auch Schneeketten obligatorisch.

Winterreifen

  • Pflicht.

Laufflächentiefe

  • 4 mm in der Wintersaison.

Reifen mit Spikes

  • Im gesamten Gebiet des Landes untersagt.

Ketten

  • Im Gebirge Pflicht.

 

Erfahren Sie, in welchem Land Winterreifen Pflicht sind, um Strafzettel zu vermeiden.

Erfahren Sie, in welchem Land Winterreifen Pflicht sind, um Strafzettel zu vermeiden.

 

Türkei

Die Wintersaison dauert hier vom 1. Dezember bis zum 1. April. In der Türkei besteht in ausgewählten 54 Provinzen eine Winterreifenpflicht. Den Fahrern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht eine Geldstrafe in der Höhe von 77 YTL. Wenn ein Fahrer einen Strafzettel erhalten hat, muss er innerhalb von 7 Tagen das Auto an die Vorschriften anpassen. Hat das Auto auch nach der zweiten Kontrolle die erforderliche Ausstattung nicht, kann wird es vom Verkehr gezogen werden.

Winterreifen

  • Bei Firmenwagen mit Waren oder Passagieren, die zwischen Städten verkehren, sind Winterreifen Pflicht. In Kürze soll diese auch auf private Pkw erweitert werden.

  • Fehlende Ausrüstung kann zu einer Geldstrafe von bis zu 519 türkischen Lira (235 USD) führen.

  • Lkw, Sattelzugmaschinen und Omnibusse müssen an den Antriebsachsen M+S- oder 3PMSF-Modelle aufweisen.

  • Lieferwagen, leichte Lkw und Pkw, die zu Gewerbezwecken verwendet werden (Taxi usw.) müssen M+S- und 3PMSF-Reifen an allen Achsen tragen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 4 mm bei Gewerbewagen

Reifen mit Spikes

  • Die Türkei hat ein allgemeines Verbot eingeführt. Zeitweise werden sie aber zugelassen, wenn etwa die Fahrbahn mit einer dicken Eisschicht bedeckt ist.

Ketten

  • Empfohlen, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt sind.

  • In der Wintersaison sollten sie in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.

 

EINSATZ VON WINTERREIFEN - SONDERSITUATIONEN

Spanien

Keine Vorschriften zur Nutzung von Winterreifen.

Winterreifen

  • Obligatorisch, wenn es durch Straßenschilder oder königliche Verordnung vorgeschrieben ist.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Der Einsatz von Spikes von bis zu 2 mm ist zulässig, wenn die Straßen mit einer Eisschicht bedeckt sind.

  • Der Einsatz von Reifen dieser Art kann auch durch eine königliche Verordnung erlassen werden.

  • Weder die maximale Geschwindigkeit noch der Zeitraum für den Einsatz von Spikes sind geregelt.

Ketten

  • Zulässig.

  • Obligatorisch, wenn dies durch die Verkehrszeichen vorordnet ist, oder wenn eine Verordnung erlassen wurde, nur auf Straßen mit Schnee- oder Eisdecke.

 

Frankreich

Nach den Rechtsvorschriften gilt in Frankreich keine Winterreifenpflicht, weder für Pkw, noch für Fahrzeuge über 3,5 t; trotzdem ist jeder Fahrer verpflichtet, sein Fahrzeug an die Straßenverhältnisse anzupassen, sonst droht ihm eine Geldbuße von 135 EUR.

Winterreifen

  • Pflicht in den französischen Alpen, wo die Fahrer auch Schneeketten mitführen sollten.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 3,5 mm.

Reifen mit Spikes

  • Fahrer von Autos bis 3,5 t dürfen sie von Anfang November bis Ende März verwenden, wenn die Autos entsprechend gekennzeichnet sind.

  • Die Autos dürfen dann 50 km/h (Ortschaften) und 90 km/h (Stadtstraßen) nicht überschreiten.

  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t nicht zulässig.

Ketten

  • Nur zulässig, wenn dies durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sind, bei Ausbleiben droht eine Geldstrafe.

 

Schweiz

Auch wenn allgemeine Vorschriften zur Winterreifenpflicht fehlen, werden diese Reifen vom 1. November bis zum 30. April empfohlen.

Winterreifen

  • Bei einem Unfall und einer unzureichenden Ausstattung des Fahrzeugs unter winterlichen Bedingungen kann der Fahrer eines untauglichen Fahrzeugs als Mitschuldiger gelten.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Ausschließlich bei Autos unter 3,5 t auf mit Schnee bedeckten Straßen zulässig.

  • Die maximale Geschwindigkeit auf Reifen mit Spikes beträgt 80 km/h (Landstraßen) und 50 km/h (Ortschaften).

Ketten

  • Die Einsatzpflicht ergibt sich aus den Verkehrszeichen.

  • Gilt für Straßen mit der Kennzeichnung „Chaines à neige obligatoires”. Es wird empfohlen, Schneeketten im Kofferraum mitzuführen.

  • Falls erforderlich, sind sie mindestens an die Antriebsräder anzubringen.

 

Italien

Keine Winterreifenpflicht für das gesamte Land, doch in bestimmten Fällen und Regionen kann sie vom Oktober bis zum 15. April gelten.

Winterreifen

  • Die Regelung RU/1580 bezieht sich auf die folgenden Fahrzeugarten: M1, N1 und O1. Bei Schneefall ist die örtliche Polizei berechtigt, den Transit über bestimmte Teile der Autobahnen zu verbieten.

  • An mehreren Straßenabschnitten kann die Winterreifenpflicht durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein.

  • Bestimmte Teile Italiens dürfen eigene Vorschriften zur Einführung der Winterreichenpflicht mit Schneeketten einführen.

  • Fahrzeuge mit Antiblockiersystemen sind von der Pflicht befreit, sie dürfen auf Sommerreifen und Ketten fahren.

Laufflächentiefe

  • Sollte mindestens 1,6 mm betragen.

Reifen mit Spikes

  • Bei Fahrzeugen von bis zu 3,5 t zwischen dem 15. November und dem 15. März, gemäß den Verkehrszeichen zulässig.

  • Nur an allen Rädern des Fahrzeuges und des Anhängers erlaubt.

  • Spritzschutz wird empfohlen.

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt: 120 km/h (Autobahn), 90 km/h (Landstraße) und 50 km/h (Ortschaft).

Ketten

  • Keine Pflicht.

  • Im Gebiet von Val d’Aoste vom 15. Oktober bis zum 15. April empfohlen.

  • In den Regionen, in denen dies Pflicht ist, können entweder Schneeketten oder Winterreifen verwendet werden.

 

Montenegro

Im Gebiet von Montenegro sind die Winterreigen vom November bis zum April auf ausgewählten Straßen – die von der Polizei genannt werden - Pflicht.

Winterreifen

  • Reifen mit M+S-Kennzeichnung.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 4,4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Verboten in ganz Montenegro.

Ketten

  • Mitführungspflicht (in einer ausreichenden Menge, um die Antriebsachse auszustatten). Fahrer, die dieser Pflicht nicht nachgehen, riskieren Geldbußen von 80 bis 300 EUR.

  • Der Einsatz der Schneeketten richtet sich nach den entsprechenden Verkehrszeichen und den Straßenbedingungen. Fahrzeuge über 3,5 t sind verpflichtet, zusätzlich eine Schneeschaufel und einen Sandsack mitzuführen.

 

Warum es sich lohnt, Winterreifen zu verwenden.

Warum es sich lohnt, Winterreifen zu verwenden.

 

KEINE WINTERREIFENPFLICHT

Großbritannien

Winterreifen

  • Am häufigsten von den Fahrern in Gebieten eingesetzt, in denen es zu Schneefällen und erschwerten Bedingungen kommen kann, wie z.B. in folgenden Regionen: Cumbria, Schottland, Pentin Mountains

Laufflächentiefe

  • Fahrzeuge unter 3,5 t - 1,6 mm.

  • Fahrzeuge über 3,5 t - 1 mm.

Reifen mit Spikes

  • Zulässig, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Ketten

  • Nur auf Straßen mit einer Schnee- oder Eisdecke zulässig.

  • Der Zeitraum, in dem sie eingesetzt werden dürfen, ist nicht festgelegt.

 

Irland

Winterreifen

  • Es gibt keine allgemeinen Anwendungsregeln in Irland, aber die Experten argumentieren, dass Schneefall, der von Jahr zu Jahr zunimmt, allmählich die Ausrüstung des Autos mit solchen Reifen erforderlich machen würde.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Zulässig. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 96 km/h (Landstraße) und 112 km/h (Autobahn).

Ketten

  • Ausschließlich bei Straßen mit Schnee oder Eisdecke zulässig.

 

Portugal

Winterreifen

  • Keine allgemeinen Rechtsvorschriften zum Einsatz von Winterreifen.

Laufflächentiefe

  • Keine Regelungen.

Reifen mit Spikes

  • Einsatz von Reifen dieser Art ist untersagt.

Ketten

  • Pflicht nur bei entsprechenden Verkehrszeichen (ausschließlich im hohen Gebirge).

 

Holland

Winterreifen

  • Keine Pflicht.

  • Die Fachleute empfehlen, eine an die Straßenbedingungen angepasste Ausrüstung zu montieren.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm oder mehr.

Reifen mit Spikes

  • Verboten.

Ketten

  • Untersagt.

 

Reifen mit M+S-Markierung und das Symbol eines Berges mit Schneeflocke reichen in vielen Ländern als Winterausrüstung aus.

Reifen mit M+S-Markierung und das Symbol eines Berges mit Schneeflocke reichen in vielen Ländern als Winterausrüstung aus.

 

Belgien

Winterreifen

  • Angesichts der Wetterverhältnisse zwischen dem 1. November und dem 31. März empfohlen.

Laufflächentiefe

  • 1,6 mm erforderlich.

Reifen mit Spikes

  • Dürfen bei Fahrzeugen bis 3,5 t in der Wintersaison eingesetzt werden (betrifft auch Pannenhilfsfahrzeuge, wenn eine entsprechende Erlaubnis erlassen wurde).

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 90 km/h (Autobahnen und zweispurige Schnellstraßen), 60 km/h (sonstige Straßen).

Ketten

  • Keine gesetzliche Pflicht, Mitführung empfohlen.

  • Ausschließlich bei verschneiten oder vereisten Straßen erforderlich.

 

Luxemburg

Winterreifen

  • Bei Raureif, Schnee, Eis oder Glätte obligatorisch.

  • Einbezogen sind auch motorisierte Touristen, die Luxemburg besuchen wollen.

  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t sind die Winterreifen an der Antriebsachse anzubringen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Vom 1. November bis zum 31. März bei Fahrzeugen unter 3500 kg zulässig.

  • Dürfen nur auf verschneiten oder vereisten Straßen verwendet werden.

Ketten

  • Keine Mitführungs- oder Anwendungspflicht.

 

Polen

Winterreifen

  • Keine Pflicht, vom 1. November bis zum 1. April empfohlen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Einsatz von Reifen dieser Art koomplett untersagt.

Ketten

  • Keine Pflicht, Schneeketten mitzuführen.

  • Im Gebirge wird die Kettenpflicht durch spezielle Verkehrszeichen signalisiert.

  • Ausschließlich bei verschneiten oder vereisten Straßen zulässig.

 

Ungarn

Winterreifen

  • Keine Pflicht.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Gesetzlich untersagt.

Ketten

  • Nur zulässig, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

  • Es wird empfohlen, dass sie im Winter in Fahrzeugen mitgeführt werden.

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Das Verkehrszeichen „Mandatory use of snow chains” bedeutet, dass nur mit Ketten ausgestattete Fahrzeuge das Gebiet von Ungarn befahren dürfen.

  • Bei trockenen Straßen kann der Einsatz von Schneeketten zu hohen Geldstrafen führen.

 

Albanien

Albanien ist ein Land mit einer der niedrigsten Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung in Europa, was allerdings angesichts des Zustandes der Straßen und der Fahrkultur auch begründet ist. Die Straßeninfrastruktur in Albanien verändert sich ständig, doch die Touristen sollten auf sehr schwierige Straßenverhältnisse, insbesondere in der Provinz, gefasst sein.

Winterreifen

  • Keine gesetzliche Winterreifenpflicht.

Laufflächentiefe

  • Die Mindesttiefe der Lauffläche beträgt 4 mm.

Reifen mit Spikes

  • Keine Restriktionen bezüglich des Einsatzes.

Ketten

  • Der Einsatz von Ketten wurde in keiner offiziellen Verordnung oder einer Richtlinie vorgeschrieben, doch sind das Innenministerium sowie das Ministerium für Transport und Infrastruktur berechtigt, bei ungünstigen Wetterverhältnissen die Kettenpflicht auf bestimmten Gebieten einführen.

 

Griechenland

Winterreifen

  • Keine Pflicht.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 1,6 mm.

Reifen mit Spikes

  • Keine Regelungen durch offizielle Vorschriften.

Ketten

  • Der Einsatz von Schneeketten ist nur dann zugelassen, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist und durch die Ketten nicht beschädigt werden kann.

 

Der Einsatz von Winterreifen kann sich in bestimmten Regionen als unerlässlich erweisen.

Der Einsatz von Winterreifen kann sich in bestimmten Regionen als unerlässlich erweisen.

 

Mazedonien

In Mazedonien gilt keine Winterreifenpflicht. Winterreifen werden allerdings zwischen dem 15. November und dem 15. März empfohlen; jedes Fahrzeug sollte unabhängig vom Gewicht und Verwendung eine Schneeschaufel mitführen.

Winterreifen

  • Alle Fahrzeuge über 3,5 t sind verpflichtet, Winterreifen an Räder der Antriebsachsel anzubringen.

Laufflächentiefe

  • Mindestens 5 mm in der Wintersaison.

Reifen mit Spikes

  • Einsatz von Reifen dieser Art komplett untersagt.

Ketten

  • Fahrzeuge mit aufgezogenen Sommerreifen müssen Ketten mitführen.

 

Bulgarien

Winterreifen

  • Keine Winterreifenpflicht; die Experten empfehlen allerdings, die Bereifung an die Straßenverhältnisse anzupassen.

Laufflächentiefe

  • Ausschließlich Modelle mit einer Laufflächentiefe von mindestens 4 mm zugelassen.

Reifen mit Spikes

  • Gesetzlich untersagt.

Ketten

  • Mitführungspflicht vom 1. November bis zum 31. März. Auf Gebirgsstraßen mit den entsprechenden Verkehrszeichen obligatorisch.

  • Autos, die nicht ausreichend ausgestattet sind, können zum Verkehr auf bestimmten Straßen nicht zugelassen werden oder ihnen kann die Einfahrt verweigert werden.

 

Dänemark

Winterreifen

  • Keine Winterreifenpflicht.

Laufflächentiefe

  • Die Mindesttiefe der Lauffläche liegt bei 1,6 mm für Fahrzeuge von bis zu 3,5 t sowie 1 mm für Fahrzeuge mit größerem zulässigen Gesamtgewicht.

Reifen mit Spikes

  • Zulässig, wenn an allen Rändern montiert. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 80 km/h (Landstraße) und 110 km/h (Autobahn).

Ketten

  • Zwischen dem 1. November und dem 15. April zulässig.

 

Man sollte nicht vergessen, dass es in den europäischen Ländern auch Unterschiede in den Vorschriften zur Zusatzausstattung des Autos gibt, wie Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck oder Feuerlöscher. Überprüfen Sie die Unterschiede zwischen Polen und anderen EU-Ländern und bereiten Sie sich umfassend auf Ihre Reise vor.