Die (situative oder konkrete) Winterreifenpflicht in Deutschland trat als Gesetzgebung zum 04. Dezember 2010 in Kraft. Bis dahin richteten sich Autofahrer meist nach der O-bis-O-Regel und zogen die Winterreifen im Oktober auf. Sie blieben dann bis Ostern im Folgejahr montiert. Das Gesetz regelt nun eine einheitliche Handhabung, egal ob der Autofahrer in einem schneereichen Gebiet oder in einer eher schneearmen Region lebt. Vom 01. November bis zum 30. März herrscht die Winterreifenpflicht in Deutschland, deren Zuwiderhandlung bußgeldrechtlich geahndet wird.
Ohne Winterreifen fahren: Hohe Kosten bei Zuwiderhandlung in der Winterreifenpflicht
Nicht nur Schnee und Eis, sondern auch winterliche Temperaturen lassen die Haftung der Sommerreifen auf der Fahrbahn einschränken. Aus diesem Grund gibt es spezielle Winterreifen, die vom Material her den kalten Temperaturen sowie der rutschigen Fahrbahn in der dunklen Jahreszeit angepasst sind. Es spielt durch die Gesetzgebung keine Rolle, ob Schnee liegt oder ein trockener Winter vorherrscht. Autofahrer die nach dem 01. November mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen von der Polizei kontrolliert werden, zahlen eine Strafe nach dem Bußgeldkatalog und haben sich der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schuldig gemacht.
Winterreifen oder M+S Bereifung?
Neben reinen Winterreifen (erkennbar am „Schneeflockensymbol mit drei Gipfeln (3PMSF)) und Sommerreifen gibt es auch sogenannte Allwetterreifen. Die Winterreifenpflicht kann der Autofahrer nur umgehen, indem er sich für solche Ganzjahresreifen entscheidet. Die auch als M+S - für „Matsch und Schnee“ - bezeichneten Reifen können anhand ihrer Materialbeschaffenheit und des Profils das ganze Jahr über gefahren werden. Der Nachteil bei M+S Reifen äußert sich in:
- einem höheren Spritverbrauch
- der geringeren zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
- der lauteren Fahrgeräusche
- der im Vergleich zu Winterreifen geringeren Haftung auf der Straße
- dem schnelleren Verschleiß durch ganzjährige Nutzung
M+S Reifen lohnen sich tatsächlich nur für Autofahrer, die verhältnismäßig kurze Strecken zurücklegen und wenig fahren. Vielfahrer profitieren von der Ersparnis durch einen Satz ganzjährig zugelassener Reifen nicht und müssen in Kauf nehmen, dass sie im Sommer mehr Sprit als mit reinen Sommerreifen verbrauchen und so nicht effizient und kostensparend fahren. In Bezug auf die Haftung bei einem Unfall auf winterlichen Straßen zählen Reifen für Matsch und Schnee als Winterbereifung und nehmen so keinen negativen Einfluss auf den Versicherungsschutz des Autofahrers. Häufig nutzen Autofahrer M+S Reifen aus Kostengründen und möchten sich die Anschaffung eines separaten Reifens sowie die Zeit für den Reifenwechsel sparen. Da die Reifen in der ganzjährigen Nutzung aber schneller verschleißen, ist eine wirkliche Ersparnis schwierig zu erzielen.
Durch Winterreifen Unfälle vermeiden
Auf nassen und rutschigen Fahrbahnen können Sommerreifen keinen ausreichenden Halt bieten. Das gröbere Profil sowie die speziellen Fahreigenschaften der Winterreifen tragen dazu bei, dass das Fahrzeug auch auf verschneiter, eisglatter oder matschiger Straße eine sichere Haftung hat und beim Bremsen wie gewünscht reagiert. Da Autofahrer diese Details vor dem Eintreten der Winterreifenpflicht häufig vernachlässigten, wurde die Verantwortung des Autofahrers per Gesetz geregelt und in die StVO sowie in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Bei einem Unfall ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Versicherung innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitspanne die Kostenübernahme verweigern, auch wenn die Bereifung nicht als Ursache für den Unfall verantwortlich ist und dieser aus anderen Gründen passierte.
Was bedeutet „konkrete bzw. situative Winterreifenpflicht“?
Viele Autofahrer fragen sich: Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland auch in der StVO? Fakt ist: Der Begriff „Winterreifen“ selbst taucht in der StVO nicht auf. Der Grund: Sogenannte M+S Reifen gibt es wie beschrieben als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (die Bezeichnung befindet sich auf dem Reifenprofil).
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Auch auf die Profiltiefe achten!
Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimetern Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.
Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss laut Winterreifen Gesetz 60 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Fazit
Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Notwendigkeit ist auch in der StVO niedergeschrieben. Wichtig zu wissen ist: Als „Winterliche Bereifung“ im Sinne der StVO gelten in Deutschland alle Reifen mit dem M+S Symbol auf der Flanke – auch wenn sie als Ganzjahresreifen im Handel angeboten werden. Reine Winterreifen tragen zusätzlich das Schneeflockensymbol – mit ihnen sind Sie stets auf der sicheren Seite. Ohne Winterreifen fahren sollte also niemand!