Die Reifen gehören zu den klassischen Verschleißteilen an jedem Fahrzeug. Daher ist es relativ schwierig, diese mit einer entsprechenden Garantie auszustatten. Trotzdem müssen sie in Deutschland – wie fast jedes andere Produkt - grundsätzlich mit einer entsprechenden Garantie bzw. Gewährleistung versehen werden. Darüber hinaus geben manche Hersteller aber noch weiterführende Garantien auf Reifen. Wir beleuchten, um welche Garantien es sich dabei handelt und was Sie im Garantiefall tun sollten.
Beachten Sie, dass nicht jeder Reifenschadeneine Reklamation begründet. Die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie
Wie erwähnt, muss zumindest in Deutschland nahezu jedes Produkt mit einer gesetzlichen Gewährleistung, teilweise auch als Garantie bezeichnet, ausgestattet werden. Doch worauf bezieht sich diese Garantie?
Grundsätzlich ist jeder Hersteller für die Qualität seiner Produkte selbst verantwortlich (Stichwort „Produkthaftung“!). Daher muss er laut Gesetz dafür sorgen, dass bei Fehlern, die ihm klar zuzurechnen sind, der Kunde entsprechend entschädigt wird. Dies könnte sich beispielsweise dann ergeben, wenn an einem Reifen ein Herstellungsfehler vorliegt und dieser daher nicht die Anforderungen an Sicherheit, Komfort, Lebensdauer etc. erfüllt.
Es greift in diesem Fall also die gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet konkret: Der Kunde kann einen Mangel am Produkt, der ganz klar auf ein Verschulden des Herstellers - beispielsweise während des Produktionsprozesses - zurückzuführen ist, reklamieren und hat Anspruch entweder auf die Rückerstattung des Kaufpreises oder auf die Lieferung eines neuen Produktes in einwandfreier Qualität.
Die Sägezahnbildung bei einem Profil ergibt sich meistens aus einer unsachgemäßenNutzung der Reifen beziehungsweise aus einem schlechtentechnischen Zustand des Fahrzeugs. Weiterführende bzw. freiwillige Garantien
Die zweite und von der ersten beschriebenen abweichende Form der Garantie für Reifen sind weiterführende und/oder freiwillige Reifen Garantien seitens des Herstellers. Wie der Begriff „freiwillig“ bereits andeutet, ist der Hersteller gesetzlich nicht dazu verpflichtet, solche Garantien anzubieten. Daher gibt es Reifenhersteller, deren Produkte nicht mit entsprechenden Zusatzgarantien versehen sind. Andere Hersteller möchten Ihr positives Image herausstellen und geben dem Kunden entsprechend freiwillige Garantien mit.
Worum könnte es sich bei solch weiterführenden Garantien handeln?
Es gibt beispielsweise Reifenhersteller, die Garantie Reifen auf eine bestimmte Laufleistung geben, die mit ihren Reifen erreicht werden kann. Das bedeutet im Umkehrschluss: Kann der Kunde zweifelsfrei nachweisen, dass er mit dem betreffenden Reifen die vorgegebene Mindestlaufleistung nicht erreicht hat, so greift die Garantie und er hat Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises oder die Lieferung eines bzw. mehrerer neuer Reifen.
Weitere freiwillige Garantien betreffen unter anderem dem Fahrkomfort und das niedrige Geräuschniveau von Reifen, aber beispielsweise auch einen gewissen Spritspareffekt, der allerdings nur sehr schwer nachweisbar ist.
Welche Schäden sind grundsätzlich nicht von einer Herstellergarantie abgedeckt?
Der Hersteller muss - auch wenn gesetzlich zur Produkthaftung verpflichtet - nicht in allen Fällen den Kunden entschädigen. Es gibt zahlreiche Szenarien, die nicht von der gesetzlichen Haftung bzw. Gewährleistung oder Garantie abgedeckt sind. Hier einige Beispiele:
- Mechanische Schäden, die aus einer Fehlbedienung entstehen
- Eine falsch durchgeführte Montage
- Falsche Lagerung der Reifen
- Mängel im Zusammenhang mit einem schlechten technischen Zustand des Fahrzeugs
- Defekte, die durch Ereignisse von außen verursacht wurden (z. B. Überfahren von Straßenhindernissen, Notbremsungen, Reifenpannen)
- Reifen, die bereits repariert wurden
Reifen Garantie wie lange? Dauer von Garantieleistungen
Auch im Hinblick auf die Garantiedauer muss wiederum zwischen der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellerhaftung und eventuell erteilten freiwilligen Garantien unterschieden werden. Die gesetzliche Produkthaftung des Herstellers beträgt in Deutschland 24 Monate, also zwei Jahre.
Bei einer Reifengarantie sind ihre Dauer und die Listevon Haftungsausschlüssen des Garantiegebers bedeutend. Zu beachten ist, dass bezüglich der Haftung des Herstellers in Deutschland nach zwölf Monaten eine sogenannte Beweislastumkehr gilt. Das bedeutet konkret: Im ersten Jahr nach dem Erwerb des Produktes muss bei Vorliegen eines Mangels der Hersteller den Beweis antreten, dass bei Auslieferung des Produktes der betreffende Mangel noch nicht vorhanden war, wenn die Gewährleistung ins Leere laufen soll. Nach Ablauf des ersten Jahres kehrt sich die Beweislast dann um und der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits seit dem Kauf vorliegt. Letzteres ist für den Verbraucher deutlich schwieriger.
Tabelle der Reifenhersteller und ihrer Garantieleistungen
Da sich die Garantieleistungen der einzelnen Reifenhersteller (z. B. Hankook Reifen Garantie) teilweise sehr deutlich voneinander unterscheiden, wollen wir Ihnen anhand der folgenden Tabelle einen Überblick geben:
Hersteller | Garantiedauer |
Toyo | 5 Jahre Garantie ab Produktionsdatum |
Vredestein | 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts |
Bridgestone (auch Firestone & Dayton) | 5 Jahre Garantie ab Produktionsdatum |
Pirelli (auch Courier) | 7 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts |
Continental Reifen Garantie (auch Uniroyal, Semperit, Barum, Gislaved, Matador, General) | 5 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts |
Yokohama
| 5 Jahre Garantie ab Produktionsdatum
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Goodyear Reifen Garantie (auch Dunlop, Fulda, Sava, Pneumant, Diplomat, Kelly, Dębica)
| 5 Jahre ab Kaufdatum des Produkts oder 5 Jahre ab Produktionsdatum – je nach Marke. Für LKW-Reifen von Goodyear und Dunlop gilt: 4 Jahre ab Kaufdatum des Produkts oder 5 Jahre ab Produktionsdatum. Für Sava und Fulda gilt: 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts oder 4 Jahre ab Produktionsdatum. Achtung: Die Garantien gelten nicht für Reifen, die älter als 8 Jahre sind!
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Nokian Tyres | 5 Jahre Garantie ab Produktionsdatum |
Michelin Reifen Garantie (auch BF Goodrich, Kleber, Kormoran, Tiger, Riken) | 5 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts |
Metzeler
| 2 Jahre ab Kaufdatum des Produkts (die Garantie gilt nicht für Reifen, die älter als 3 Jahre sind)
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Diverse Marken aus Asien | 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum des Produkts (im Falle eines Herstellungsfehlers werden die Rechte vom Verkäufer geltend gemacht!) |