Ohne einen Führerschein darf man kein Kfz auf öffentlichen Straßen fahren. Seit 1999 gibt es in Deutschland den kreditkartenförmigen EU-Führerschein. Zuvor gab es – von 1986 bis 1998 – den rosa Führerschein und davor einen grauen Führerschein in Deutschland. Bis heute sind noch alte Führerscheine in Gebrauch, da sie mit dem Euroführerschein nicht für ungültig erklärt wurden. Wie lange Ihr Führerschein noch gültig ist und was hinter dem alten Führerschein Klasse 3 steckt erfahren Sie hier.
Wie lange ist ein alter Führerschein gültig?
Anders als bei dem EU-Führerschein ist dir Gültigkeit des alten Führerscheins abhängig vom Alter des Halters. Allgemein sollen bis 2033 alle alten Führerscheine durch den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Allerdings gilt diese Frist konkret nur für Halter, die vor dem Jahr 1953 geboren sind. Jüngere Führerscheinhalter müssen schon früher ihren rosa oder grauen Papierführerschein gegen den neuen Führerschein im Kreditkartenformat tauschen. Die genauen Fristen können Sie anhand Ihres Geburtsjahres hier einsehen:
Geburtsjahr | Alter Führerschein muss umgetauscht werden bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Zwischen 1953 und 1958 | 19. Januar 2022 |
Zwischen 1959 und 1964 | 19. Januar 2023 |
Zwischen 1965 und 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Seit 1999 gibt es also den neuen EU-Führerschein. Wer zwischen 1999 und 2013 dieses Dokument erhalten hat, findet unter dem Punkt 4b lediglich einen Strich – der Führerschein hat kein Ablaufdatum. Anders ist es aber bei EU-Führerscheinen, die nach 2013 ausgestellt wurden. Denn laut EU-Vorgaben sollten die Führerscheine maximal 15 Jahre gültig sein. Deshalb gibt es auch für die Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden einen Austauschplan. In diesem Fall gilt aber nicht das Geburtsjahr des Halters, sondern das Ausstellungsdatum des Dokuments:
Ausstellungsjahr | Alter Führerschein muss umgetauscht werden bis |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis zum 19. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Alter Führerschein im Ausland
Der neue Führerschein ermöglicht das Fahren in allen EU Mitgliedsstaaten ohne zusätzliche Dokumentation. Auch in Norwegen, Island und in der Schweiz wird er anerkannt. Für andere Länder benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
Grundsätzlich ist der alte Führerschein zwar ebenfalls in allen EU-Ländern gültig, aber es kann bei der Konfrontation mit der Polizei zu Problemen kommen, da unser alter Führerschein Ihnen nicht bekannt ist. Ein abgelaufenes Dokument ist in jedem Fall problematisch und hat von Land zu Land unterschiedliche Konsequenzen, die Sie durch den Austausch des Dokuments vermeiden können.
Ist Ihr alter Führerschein noch gültig und Sie möchten außerhalb der EU Auto fahren, benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Dabei handelt es sich prinzipiell um eine offizielle Übersetzung des Dokuments. Allerdings wird der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem neuen Führerschein ausgestellt und wenn Sie den internationalen Führerschein beantragen, wird bei der Ausstellung zugleich auch Ihr alter Führerschein durch den neuen Führerschein ersetzt.
Alter Führerschein Klasse 3
Der alte Führerschein ist in Klassen von 1 bis 5 aufgeteilt. Was heute die Führerscheinklasse BE ist, kann man mit der Klasse 3 des alten Dokuments vergleichen. Mit einem Führerschein der Klasse 3 ist man befähigt, einen PKW zu fahren und damit auch einen Anhänger zu ziehen, solange gewisse Gewichtsgrenzen nicht überschritten werden. Beim Umschreiben auf den neuen Führerschein von der Klasse 3 ist der EU-Führerschein auch mit der Klasse BE ausgestellt.
Während der Führerschein der Klasse BE das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt, kann man mit Klasse 3 zusätzlich einen LKW bis 7,5 Tonnen und sogar dreiachsige Züge bis 12 Tonnen, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h und unter Umständen auch Motorräder sowie Trikes. Hier zeigt sich ein klarer Unterschied zwischen den Klassen 3 und BE. Deshalb ist es auch möglich, bei der Erneuerung anstelle von der Klasse BE den neuen Führerschein mit der Klasse C1, C1E oder auf Antrag C oder CE zu erhalten. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Klassen und der entsprechenden Fahrbefugnis findet sich auf der Rückseite des Führerscheins.
Motorrad fahren mit dem alten Führerschein Klasse 3
Wie bereits erwähnt erlaubt es ein alter Führerschein der Klasse 3 dem Halterunter Umständen, ein Motorrad zu fahren. Diese Umstände lassen sich wie folgt erklären: Ab 1980 wurde die Freigabe für Motorräder für den Klasse 3 Führerschein zurückgezogen. Das heißt – einfach gesagt – dass man, wenn man den Führerschein der Klasse3 vor diesem Stichtag (1. April 1980) gemacht hat, man auch Motorräder bis maximal 125cc fahren darf. Das wird auch auf den neuen Führerschein als A1 übertragen, wenn man diesen beantragt. Wer 35kW Maschinen fahren möchte, kann schließlich auch die Klasse A2 beantragen, indem er eine praktische Prüfung ablegt. Jene, die ihren Führerschein der Klasse 3 nach dem Stichtag erhielten, können eine zusätzliche Prüfung ablegen, um auch Motorräder über 50cc fahren zu können.