Fast jedem Autofahrer passiert es früher oder später einmal: sei es ein geplatzter Reifen, ein kaputter Anlasser oder im schlimmsten Fall ein Motorschaden, verursacht beispielsweise durch einen gerissenen Keilriemen. In all diesen Fällen geht zunächst einmal gar nichts mehr und man bleibt mit seinem Pkw an Ort und Stelle liegen.
Was also tun, um zur nächsten Werkstatt zu gelangen? Nicht immer muss es gleich der Automobilclub oder der nächste Abschleppdienst sein. Auch der freundliche Nachbar oder andere Autofahrer können einem mit der entsprechenden Ausrüstung weiterhelfen und das Pannenfahrzeug abschleppen.
Aber was ist beim Abschleppen zu beachten? Welche rechtlichen Bestimmungen sind für das Abschleppen maßgeblich? Kann man überhaupt jedes Auto abschleppen? Und wie weit darf man ein Auto abschleppen?
All diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel näher auf den Grund.
Die Panne – Richtige Absicherung ist lebenswichtig
Bevor es bei einer Panne ans Abschleppen geht, gilt es zunächst, die Gefahrenstelle vernünftig abzusichern. Jemanden abzuschleppen ist keine alltägliche Situation und sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden. Um hierbei die Gefahr von Folgeunfällen so gering wie möglich zu halten, sichert man die Gefahrenstelle zunächst entsprechend ab und bereitet das Abschleppen anschließend vor.
Hierfür vergewissert man sich, dass das zu schleppende Fahrzeug möglichst nicht schwerer als das schleppende Fahrzeug ist. Weiterhin schraubt man die Abschleppösen in das dafür vorgesehene Gewinde ein, denn bei modernen Fahrzeugen sind diese Ösen nicht mehr fest mit dem Fahrzeug verschweißt.
Grundsätzliches im Zusammenhang mit Abschleppen
Bevor ein Pkw abgeschleppt werden soll, ist Folgendes zu beachten:
- Elektroautos dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden
- Beide Pkw, sowohl der schleppende als auch der abgeschleppte, müssen die Warnblinkanlage einschalten
- Zündschlüssel beim abgeschleppten Fahrzeug stets auf die erste Stufe drehen, da ansonsten das Lenkradschloss einrastet und das Fahrzeug somit nicht mehr lenkbar ist
- Eine Abschleppstange ist, wenn vorhanden, einem Abschleppseil immer vorzuziehen
Abschleppen mit Stange – Komfortabler und sicherer als das Abschleppseil
Die Abschleppstange hat gegenüber einem Abschleppseil einen entscheidenden Vorteil: Sie ist starr! Was sich banal anhört, sorgt in der Praxis aber dafür, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen stetig gleich bleibt.
Da das abgeschleppte Auto zumeist ohne eingeschalteten Motor unterwegs ist, fehlt auch die Unterstützung des Bremskraftverstärkers. Muss das abschleppende Fahrzeug nun bremsen, kann es bei einem Abschleppvorgang mit einem Seil schnell zu einem Auffahrunfall kommen. Eine Stange verhindert diese Situation erfolgreich. Selbstverständlich sollte auch im abgeschleppten Fahrzeug gebremst werden, um so die Belastung auf die Stange und das vordere Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
Wird statt der Abschleppstange ein Abschleppseil verwendet, so ist zu beachten, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen maximal 5 Meter betragen darf und das Seil mittig mit einem Fähnchen zu kennzeichnen ist. So ist die Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen auch für andere Verkehrsteilnehmer stets gut ersichtlich.
Auto abschleppen – die rechtliche Grundlage
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet man in § 15a die rechtlichen Voraussetzungen für das Abschleppen von Fahrzeugen. Allzu viele Regelungen gibt es hier allerdings nicht zu beachten. So ist beim Abschleppen auf Autobahnen diese zwingend bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen (dies gilt natürlich nicht, wenn das liegengebliebene Fahrzeug mit einem Anhänger oder Lkw abtransportiert wird).
Sollte das Abschleppen außerhalb von einer Autobahn begonnen werden, darf gar nicht erst auf diese aufgefahren werden. Wie weiter oben bereits erwähnt, müssen beide Fahrzeuge die Warnblinklichtanlage einschalten. Und zu guter Letzt ist das Abschleppen von Krafträdern generell verboten. Sollte gegen eine dieser Regeln verstoßen werden, drohen empfindliche Strafen in Form von recht hohen Bußgeldern.
Übrigens: Nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs muss zum Auto abschleppen einen Führerschein haben. Der Lenker des zu schleppenden Fahrzeugs muss lediglich mindestens 15 Jahre alt sein. Natürlich sollte dieser aber dennoch in der Lage sein, das Fahrzeug entsprechend sicher zu bedienen. Die Empfehlung lautet somit eindeutig, dass auch der Fahrer des hinteren Fahrzeugs idealerweise im Besitz einer Fahrerlaubnis sein sollte.
Spezialfälle Automatikgetriebe und Elektrofahrzeuge
Möchte man ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe abschleppen, so ist zu beachten, dass die Fahreinstellung auf N (wie neutral) einzustellen ist. Diese Stellung ist gleichzusetzen mit dem Leerlauf bei einem Schaltgetriebe, wenn dort kein Gang eingelegt wurde.
Trotzdem sollte man bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe immer einen Blick in das entsprechende Kapitel des Handbuches werfen. Manche Fahrzeuge dürfen selbst bei eingelegter Fahrstufe „N“ nur wenige Kilometer abgeschleppt werden, da es ansonsten zu größeren Schäden am Getriebe kommen kann.
Elektroautos dürfen in der Regel gar nicht abgeschleppt werden (auch hier hilft im Zweifel ein kurzer Blick in das Handbuch des jeweiligen Fahrzeugs), da die Elektromotoren auch als Generatoren dienen und es bei einem Abschleppvorgang zu ungeregelten Stromflüssen in Richtung Akku kommen kann. E-Fahrzeuge sollten somit immer von einem professionellen Abschleppdienst aufgeladen werden.
Abschleppdienste – Was kostet es ein Auto abschleppen zu lassen
Egal, ob es sich beim liegengebliebenen Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, man sich das Abschleppen nicht zutraut oder es keine Möglichkeit gibt, das Fahrzeug eigenhändig abzuschleppen: Professionelle Abschleppdienste sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar und stellen sicherlich die komfortabelste Lösung dar, um ein liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstatt bringen zu lassen.
Glücklich kann sich schätzen, wer in diesem Fall Mitglied in einem der großen Automobil-/Verkehrsclubs ist, denn hier ist das Abschleppen bei einer Panne zumeist im Mitgliedsbeitrag enthalten und somit kostenlos.
Die genauen Kosten, falls man kein Mitglied sein sollte, lassen sich recht schwer abschätzen, da sie natürlich abhängig von Fahrzeugtyp und der zurückzulegenden Strecke sind. Generell ist Abschleppen recht teuer, als Faustregel kann man in Deutschland für 30 km ca. 270,- € ansetzen.