Wer den Begriff Reifenfreigabe hört, denkt vielleicht zuerst, man müsse in einem umständlichen Prozess eine Freigabe für seine Reifen beantragen. Dabei handelt es sich in fast allen Fällen um nichts Anderes als die Angabe zu den zulässigen Reifen für Ihr Fahrzeug. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Sie eine Reifenfreigabe beantragen müssen. Denn nicht jeder Reifen darf auf jedem Fahrzeug benutzt werden. Hier erfahren Sie mehr.

Vulkanisationsarbeiter trägt Reifen

Allgemeines zur Reifenfreigabe

Die Reifenfreigabe gibt an, welche Reifen für ein Fahrzeug zulässig sind. Sie findet sich im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ebenso auf den Reifen selbst. Die montierten Reifen müssen die gleichen Angaben vorweisen, die auch eingetragen sind. Was aber, wenn Sie andere Reifen als eingetragen verwenden wollen? In diesem Fall benötigen Sie eine neue Reifenfreigabe, bzw. eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Hersteller führen zahlreiche Tests an Fahrzeugen mit unterschiedlicher Bereifung durch um eben diese Bescheinigungen auszustellen. Es wird technisch geprüft, ob abweichende Reifengrößen und –Modelle sich für ein Fahrzeug eignen und sichergestellt, dass diese Abweichung keine Folgen für die Sicherheit von Fahrern und Passanten hat.

Reifenfreigabe für Motorräder

Die Reifenfreigabe ist insbesondere ein Thema wenn es um Motorräder geht. Das liegt daran, dass lange Zeit eine Herstellerbindung galt. Nur die Reifen des jeweiligen Motorrad-Herstellers durften montiert werden. Obwohl diese Regelung heute nicht mehr gilt, benötigt man eine Reifenfreigabe. Diese muss stets mitgeführt werden.

Motorrad unterwegs

Neue Regelung seit 2019

In 2019 kamen mitunter seitens des TÜV Bedenken auf, die dazu führten, dass bei Montage von Reifen einer anderen Größe als eingetragen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr ausreichen. Es wurde gefordert, dass Motorradfahrer nun eine abweichende Bereifung durch eine Prüfstelle begutachtet werden muss. Geschieht dies nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Für viele Motorradfahrer handelt es sich hierbei aber keinesfalls um eine Sicherheitskontrolle, sondern ein finanzielles Interesse.

Die neue Regelung sieht auch vor, dass die bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigung in zwei separate Bescheinigungen aufgeteilt wird: Eine Serviceinformation und eine Herstellerbescheinigung. Erstere bedient Bereifungen mit eingetragener Reifengröße und –Bauart, die zweite jene mit abweichender Reifengröße- oder Bauart. Die Herstellerbescheinigung dient dann als Grundlage für die Eintragung der Bereifung in die Fahrzeugpapiere. Jedoch ist sie keine Garantie dafür, dass das auch gelingt. Mehr Details zu der Neuerung bietet der ADAC in diesem Dokument.

Hier erfahren Sie mehr über die Reifenfreigabe für Motorräder.

Reifenfreigabe für PKW

Bei PKWs sieht die Sache bei weitem einfacher aus. Obwohl in den Fahrzeugpapieren ganz konkret eine Reifengröße mit bestimmten Angaben vermerkt ist, sind Sie keineswegs an genau diesen Reifen gebunden. Tatsächlich gibt es für jedes Fahrzeug, bzw. jeden Reifentyp, ein sogenanntes CoC (Certificate of Conformity), welches beim Kauf eines Neuwagens seit 2005 mit ausgehändigt werden muss. Dieses gibt an, welche alternativen Reifen montiert werden dürfen. Liegt Ihnen dieses nicht vor, sorgen auch die Reifen- und Autohersteller für Abhilfe. Auf ihren Internetseiten bieten sie vollständige Listen mit kompatiblen Reifen.

Sie sollten jedoch daran denken, dass wenn Sie andere Reifen montieren als in den Fahrzeugpapieren vermerkt, Sie das CoC-Papier mit sich führen. Alternativ können Sie die neue Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen; Das ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Schließlich gibt es – wie so oft – auch Einzelfälle, zum Beispiel, wenn der gewünschte Reifen weder in den Fahrzeugpapieren vermerkt, noch in den CoC-Papieren aufgelistet ist. In diesem Fall benötigen Sie ein Gutachten, das bestätigt, dass die Reifen an Ihrem Fahrzeug verkehrssicher sind. Mithilfe dieses Gutachtens wird die Eignung der Reifen als Ausnahmetatbestand in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 22 vermerkt. Das Gutachten kann nur durch Experten ausgestellt werden!

Welche Reifen auf Ihr Auto passen, können Sie auch mit unserem Reifenrechner herausfinden.

Reifenfreigabe beantragen

Wenden Sie sich an den Hersteller, um eine Reifenfreigabe zu beantragen. Auf ihren Webseiten führen die Hersteller die entsprechenden Freigaben und CoC-Papiere, damit Sie diese ausdrucken und mit sich führen können. Hier finden Sie Links zu einigen beliebten Reifenherstellern und deren Reifenfreigaben:

Serviceberater

Michelin Reifenfreigabe

Die Reifenfreigabe – bzw. Herstellerbescheinigung – wird bei Michelin ganz einfach über eine Suche abgewickelt. Geben Sie Ihren Fahrzeugtyp und weitere Eckdaten an, um zur Reifenauswahl zu gelangen. Die Reifenfreigabe erreichen Sie über diese Seite von Michelin.

Bridgestone Reifenfreigabe

Auch bei Bridgestone finden Sie eine Schritt-für-Schritt Fahrzeugsuche, über die Sie schließlich die gewünschten Reifen auswählen können, um eine Freigabe zu erhalten. Die Suche finden Sie hier.

Hankook Reifenfreigabe

Bei Hankook starten Sie Ihre Suche mit einem vier-Schritt Formular, bei dem Sie Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugklasse und die Fahrzeug-und Reifendaten angeben, um schließlich zur Freigabe zu gelangen. Das Formular finden Sie hier.

Continental Reifenfreigabe

Bei Continental ist die Reifenfreigabe explizit für PKW und Motorräder getrennt.

Pirelli Reifenfreigabe

Pirelli scheint kein vereinfachtes Online-Modell zur Beschaffung einer Reifenfreigabe – bzw. Herstellerbescheinigung – anzubieten. Daher sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich über die Webseite per E-Mail oder Formular melden. Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie bei Ihrer Anfrage die wichtigen Eckdaten bereits einreichen:

  • Fahrzeughersteller & Modell (Fahrzeugschein Feld D.1)
  • Fahrzeugklasse (Fahrzeugschein Feld D.2)
  • Erstzulassung (Fahrzeugschein Feld B)
  • Leistung in kW (Fahrzeugschein Feld P.2 und P.4)
  • Höchstgeschwindigkeit (Fahrzeugschein Feld T)
  • Zulässige Last für Vorder- und Hinterachse (Fahrzeugschein Feld 7.1 und 7.2)

Porsche 911 GT3

Mercedes Reifenfreigabe

Bei Mercedes gibt es die Herstellerbescheinigungen einfach zum Download über die Auswahl des entsprechenden Fahrzeugs mit den passenden Eckdaten. Reifen, die speziell für Mercedes-Fahrzeuge entwickelt werden, tragen außerdem die „MO“-Kennzeichnung, also ein Gütesiegel von Mercedes.

Porsche Reifenfreigabe

Porsche selbst stellt keine Reifen her. Jedoch stellt Porsche hohe Anforderungen an Reifen. Werden Reifen diesen Anforderungen gerecht, sind sie mit einer Porsche Reifenfreigabe in Form einer N-Markierung versehen. Nur Reifen mit dieser Markierung sichern die Garantie des Fahrzeugs. Die N-Nummer wird an der Flanke des Reifens angebracht und besteht aus dem Buchstaben N und einer Zahl.

BMW Reifenfreigabe

BMW stellt keine Informationen zur Reifenfreigabe bzw. Herstellerbescheinigung zur Verfügung, aber wie auch bei Pirelli können Sie sich mit den entsprechenden Informationen zum Fahrzeug direkt an die Kundenbetreuung wenden.